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   BVerwG, 05.01.1993 - 3 C 25.88   

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BVerwG, 05.01.1993 - 3 C 25.88 (https://dejure.org/1993,8088)
BVerwG, Entscheidung vom 05.01.1993 - 3 C 25.88 (https://dejure.org/1993,8088)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Januar 1993 - 3 C 25.88 (https://dejure.org/1993,8088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streit über eine Zielmengenberechnung - Vornahme einer Baumaßnahme zur Erhöhung der Zahl der Kuhplätze - Einordnung eines Stallplatzes als Kuhplatz - Eignung für eine "artgerechte" Tierhaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.09.1991 - 3 C 32.89

    Baugenehmigungsbehörde - Berücksichtigungsfähige Bauunterlagen - Kuhplätze -

    Auszug aus BVerwG, 05.01.1993 - 3 C 25.88
    Maßgeblich ist danach allein die in den Unterlagen des Baugenehmigungsverfahrens zum Ausdruck gebrachte Planungs- und Investitionsabsicht (Urteil vom 19. September 1991 - BVerwG 3 C 32.89 - Buchholz 451.512 Nr. 41; vgl. auch die Senatsurteile vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 3 C 5.89 - Buchholz 451.512 Nr. 30 und - BVerwG 3 C 33.90 -).

    Die Maßgeblichkeit der Baugenehmigungsunterlagen für die Zielmengenberechnung hängt nicht davon ab, ob und wieweit die durch die Bauausführung realisierte Abweichung von den Festlegungen in der Baugenehmigung in baurechtlicher Hinsicht zulässig war (Urteil vom 19. September 1991 - BVerwG 3 C 32.89 - Buchholz 451.512 Nr. 41).

  • BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84

    Ausbildungsförderung im Fall der Anerkennung erhöhten Grundbedarfs für auswärtige

    Auszug aus BVerwG, 05.01.1993 - 3 C 25.88
    Härten und Ungerechtigkeiten im Einzelfall, die sich bei atypischen Geschehensabläufen ergeben können, müssen dabei grundsätzlich in Kauf genommen werden (Urteil vom 12. Juni 1986 - BVerwG 5 C 48.84 - BVerwGE 74, 260, 264 f.) [BVerwG 12.06.1986 - 5 C 48/84] .
  • BVerwG, 13.12.1990 - 3 C 5.89

    Recht der Landwirtschaft: Voraussetzugen für die Geltendmachung einer besonderen

    Auszug aus BVerwG, 05.01.1993 - 3 C 25.88
    Maßgeblich ist danach allein die in den Unterlagen des Baugenehmigungsverfahrens zum Ausdruck gebrachte Planungs- und Investitionsabsicht (Urteil vom 19. September 1991 - BVerwG 3 C 32.89 - Buchholz 451.512 Nr. 41; vgl. auch die Senatsurteile vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 3 C 5.89 - Buchholz 451.512 Nr. 30 und - BVerwG 3 C 33.90 -).
  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 54.87

    Abgaben unter Berücksichtigung von Referenzmengen im Rahmen der nationalen

    Auszug aus BVerwG, 05.01.1993 - 3 C 25.88
    Der Verordnungsgeber hat sich dabei in zulässiger Weise von der Zielvorstellung leiten lassen, daß über die Gewährung von Vertrauensschutz anhand möglichst vertrauenswürdiger Unterlagen entschieden und das Produktionsziel nach möglichst objektiven Kriterien bestimmt werden soll (Urteil vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 54.87 - Buchholz 451.512 Nr. 5).
  • BVerwG, 21.12.1990 - 3 C 61.86

    Recht der Landwirtschaft: Investitionsschutz der Milchgarantiemengenverordnung

    Auszug aus BVerwG, 05.01.1993 - 3 C 25.88
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 3 C 61.86 - Buchholz 451.512 Nr. 29 und vom 25. April 1991 - BVerwG 3 C 16.89 - Buchholz 451.512 Nr. 36) kann ein Stallplatz nur dann als Kuhplatz anerkannt werden, wenn er zur dauernden Unterbringung einer milchgebenden Kuh geeignet ist und nach der Absicht des Milcherzeugers für die Milcherzeugung genutzt werden soll.
  • BVerwG, 13.12.1990 - 3 C 33.90

    Recht der Landwirtschaft: Voraussetzungen für die Anerkennung einer abweichenden

    Auszug aus BVerwG, 05.01.1993 - 3 C 25.88
    Maßgeblich ist danach allein die in den Unterlagen des Baugenehmigungsverfahrens zum Ausdruck gebrachte Planungs- und Investitionsabsicht (Urteil vom 19. September 1991 - BVerwG 3 C 32.89 - Buchholz 451.512 Nr. 41; vgl. auch die Senatsurteile vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 3 C 5.89 - Buchholz 451.512 Nr. 30 und - BVerwG 3 C 33.90 -).
  • BVerwG, 25.04.1991 - 3 C 16.89

    Kuhplatz Milcherzeugung - Stallplatz - Kuhplatzeigenschaft

    Auszug aus BVerwG, 05.01.1993 - 3 C 25.88
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 3 C 61.86 - Buchholz 451.512 Nr. 29 und vom 25. April 1991 - BVerwG 3 C 16.89 - Buchholz 451.512 Nr. 36) kann ein Stallplatz nur dann als Kuhplatz anerkannt werden, wenn er zur dauernden Unterbringung einer milchgebenden Kuh geeignet ist und nach der Absicht des Milcherzeugers für die Milcherzeugung genutzt werden soll.
  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 C 15.90

    Berechnung der Milch-Referenzmenge - Erhöhung der Zahl der Kuhplätze durch

    Auszug aus BVerwG, 05.01.1993 - 3 C 25.88
    Auf diesen Gesichtspunkt hat der Senat in seinem Urteil vom 2. November 1992 - BVerwG 3 C 15.90 - entscheidend abgestellt.
  • BVerwG, 05.09.1991 - 3 C 40.89

    Kuhstellplatz - Stallgebäude Zerstörung durch Brand

    Auszug aus BVerwG, 05.01.1993 - 3 C 25.88
    Die Beschränkung in § 6 Abs. 4 MGV auf die Unterlagen - nämlich des Baugenehmigungsverfahrens - hat zur Folge, daß ein Milcherzeuger grundsätzlich nicht mit der Behauptung gehört werden kann, er habe eine höhere Zahl von Kuhplätzen zu bauen beabsichtigt oder auch tatsächlich gebaut, als sich aus der Baugenehmigung und den mit ihr korrespondierenden Unterlagen ergibt (vgl. Urteil vom 5. September 1991 - BVerwG 3 C 40.89 - Buchholz 451.512 Nr. 39).
  • BVerwG, 19.08.1993 - 3 C 17.91

    Anerkennung einer besonderen Anlieferungs-Referenzmenge nach der

    Maßgeblich ist danach allein die in den Unterlagen des Baugenehmigungsverfahrens zum Ausdruck gebrachte Planungs- und Investitionsabsicht (Urteil vom 19. September 1991 - BVerwG 3 C 32.89 - Buchholz 451.512 Nr. 41 und zuletzt Urteil vom 5. Januar 1993 - BVerwG 3 C 25.88; vgl. auch die Urteile vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 3 C 5.89 - Buchholz 451.512 Nr. 30 und - BVerwG 3 C 33.90 -).

    Der Normgeber durfte angesichts der ihm insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen erlaubten Typisierung von der Annahme ausgehen, daß die in den Bauunterlagen zum Ausdruck gebrachte Planungsabsicht nicht zum Schein geäußert wird und in der Regel im wesentlichen unverändert zur Ausführung gelangt (vgl. Urteil vom 5. Januar 1993 - BVerwG 3 C 25.88 -).

    Investitionsschutz wird nach § 6 Abs. 4 MGV in den Grenzen des in den Bauunterlagen manifestierten Planungswillens, nicht aber des durch die Genehmigung eröffneten Gestaltungsrahmens gewährt (vgl. Urteil vom 5. Januar 1993 - BVerwG 3 C 25.88 - und vom 19. September 1991 - BVerwG 3 C 32.89 - Buchholz 451.512 Nr. 41).

  • BVerwG, 29.02.1996 - 3 C 1.95

    Recht der Landwirtschaft: Vorhandensein anerkennungsfähiger Kuhplätze im Altstall

    Die Ansicht, Stallplätze mit einer Breite von weniger als 90 cm würden den an Kuhplätze zu stellenden Mindestanforderungen nicht gerecht, wird auch von anderen Gerichten vertreten (z.B. vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 5. Januar 1993 - BVerwG 3 C 25.88 - Buchholz 451.512 Nr. 70).

    Die objektive Erkennbarkeit ist schon aus Gründen der Rechtssicherheit geboten (Urteil vom 5. Januar 1993 - BVerwG 3 C 25.88 - a.a.O.).

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